Falschparker vom Privatparkplatz abschleppen lassen

Egal, ob Ihr Pkw-Stellplatz, Ihre Rettungswege oder die Anlieferzone durch Falschparker blockiert sind: Wir unterstützen Sie bei der Entfernung von Fahrzeugen von Ihrem privaten oder geschäftlichen Grundstück. Für Privatpersonen, Geschäfte, Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften sind wir der richtige Ansprechpartner. Dabei gilt es selbstverständlich, einige Vorgaben zu beachten, um fremde Fahrzeuge von einem Privatgrund ordnungsgemäß und rechtssicher abschleppen lassen zu dürfen. Wir kooperieren mit der Polizei und melden abgeschleppte Falschparker umgehend an die zuständige Behörde.

Falschparker kostenfrei und ohne Risiko abschleppen

Wenn Sie von einem Privatparkplatz abschleppen lassen, müssen Sie immer in Vorkasse gehen und darauf hoffen, dass der Halter des falsch geparkten Autos Ihnen die Rechnung des Abschleppdienstes bezahlt. Haftung und Risiko sind in diesem Fall kaum überschaubar. Bei uns treten Sie Ihre Ansprüche gegen den so genannten Besitzstörer direkt an die DFAZ ab. Damit haben Sie kein Risiko und es kommen garantiert keine Kosten auf Sie zu. Wir entfernen das Fahrzeug kostenlos für Sie und rechnen danach direkt mit dem Parksünder ab. Auch für den Fall, dass ein Falschparker wegfährt, bevor wir oder ein DFAZ-Vertragspartner am Einsatzort eintreffen (eine so genannte Leerfahrt), entstehen für Sie keine Kosten. Wir haben uns bei der Gestaltung unserer Preisliste fürs Abschleppen an der Preisumfrage des VBA e.V. orientiert und sorgen damit für faire, einheitliche und transparente Preise auch im Sinne des Falschparkers.

Das Recht auf Ihrer Seite

Für Sie als Privatperson ist es wichtig zu wissen, dass die Polizei für den öffentlichen Parkraum, nicht aber für private Parkplätze und Grundstücke zuständig ist. Wenn also ein fremdes Fahrzeug auf Ihrem Privatparkplatz oder Privatgrundstück steht, kann die Polizei den Falschparker nicht abschleppen lassen. Für das Beseitigen der Besitzstörung sind Sie als Grundstückseigentümer verantwortlich.
Ihr Recht, sich gegen Besitzstörer (Falschparker) zu erwehren, ist im BGB verankert: BGB § 862 Anspruch wegen Besitzstörung (1) „Wird der Besitzer durch verbotene Eigenmacht im Besitz gestört, so kann er von dem Störer die Beseitigung der Störung verlangen. Sind weitere Störungen zu besorgen, so kann der Besitzer auf Unterlassung klagen.“ und BGB § 859 Selbsthilfe des Besitzers (1) „Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.“, (3) „Wird dem Besitzer eines Grundstücks der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen, so darf er sofort nach der Entziehung sich des Besitzes durch Entsetzung des Täters wieder bemächtigen.“
Das sagt der BGH zum Thema „Falschparker abschleppen lassen“: BGH, Urteil vom 5.6.2009 – V ZR 144/08 „…V. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass unbefugt auf fremden Grundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge abgeschleppt werden dürfen und nur gegen Bezahlung der Abschleppkosten herausgegeben werden müssen.“

Für jeden Falschparker und jede Situation die passende Lösung

Ihr Parkplatz befindet sich in einem Parkhaus oder einer Tiefgarage und ein Besitzstörer hat auf Ihrem Stellplatz falsch geparkt. Die DFAZ und deren Partner verfügen über spezielle Abschleppfahrzeuge (AWU), die für den Einsatz in Tiefgaragen und Parkhäusern konzipiert wurden. Dadurch sind wir in der Lage, Falschparker auch auf engstem Raum abzuschleppen.
Nicht immer handelt es sich bei einem Falschparker um einen PKW oder ein Motorrad. Manchmal kommt es vor, dass ein Anhänger, Bus oder LKW der Übeltäter ist. Für jedes Fahrzeug gibt es den richtigen Abschleppwagen. Mit der DFAZ und ihren starken Abschlepppartnern haben Sie für jede Situation die passende Lösung.

DFAZ Preisliste – Kurzübersicht PKW [PDF]

Ihre Vorteile im Überblick

  • Keine Vorkasse – kostenloses Abschleppen von Falschparkern
  • Kein Verwaltungsaufwand – wir rechnen direkt mit dem Falschparker ab
  • Sorgenfrei – Sie treten nicht mit dem Falschparker in Kontakt
  • Schnelle Lösung – kurze Einsatzzeiten zwischen Auftragseingang und Abschleppung
  • Sicherheit – Prüfung der Abschlepp-Voraussetzungen im Vorfeld durch die DFAZ
  • Nachhaltiger Erfolg – Falschparker meiden zukünftig Ihren Parkplatz
 
 

Siehe außerdem FAQs