Falschparker abschleppen lassen — schnell, sicher, kostenfrei.
Egal ob blockierter Stellplatz, versperrte Einfahrt oder zugeparkter Rettungsweg: Wir entfernen Falschparker von Privatgrund. Sie haben kein Kostenrisiko und keinen Verwaltungsaufwand.
Falschparker vom Privatparkplatz entfernen — in drei Schritten.
Ob Ihr Pkw-Stellplatz, Ihre Rettungswege oder die Anlieferzone blockiert ist: Wir unterstützen Sie bei der Entfernung fremder Fahrzeuge von Ihrem privaten oder geschäftlichen Grundstück. Privatpersonen, Geschäfte, Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften vertrauen seit Jahren auf die DFAZ.
Wir kooperieren mit der Polizei und melden abgeschleppte Fahrzeuge umgehend an die zuständige Dienststelle. Dabei beachten wir alle rechtlichen Vorgaben, die fürs Abschleppen auf Privatgrund gelten.
Sie gehen nie in Vorkasse. Punkt.
Wenn Sie sonst von einem Privatparkplatz abschleppen lassen, müssen Sie in Vorkasse gehen und hoffen, dass der Falschparker die Rechnung später bezahlt. Haftung und Risiko bleiben bei Ihnen. Bei der DFAZ ist das anders.
Sie treten Ihre Ansprüche gegen den so genannten Besitzstörer direkt an die DFAZ ab. Damit haben Sie kein Risiko, und es kommen keine Kosten auf Sie zu. Wir entfernen das Fahrzeug kostenlos und rechnen anschließend direkt mit dem Falschparker ab. Auch bei einer Leerfahrt — also wenn der Fahrer noch wegfährt, bevor wir eintreffen — zahlen Sie nichts.
Unsere Preise orientieren sich an der Preisumfrage des VBA e.V. und sind transparent dokumentiert.
Das Recht steht klar auf Ihrer Seite.
Wichtig zu wissen: Für den öffentlichen Parkraum ist die Polizei zuständig, nicht aber für private Parkplätze und Grundstücke. Steht ein fremdes Fahrzeug auf Ihrem Privatparkplatz, kann die Polizei nicht abschleppen lassen. Für das Beseitigen der Besitzstörung sind Sie als Eigentümer selbst verantwortlich — und dürfen sich dabei professioneller Hilfe bedienen.
§ 862 BGB · Anspruch wegen Besitzstörung (Auszug)
„Wird der Besitzer durch verbotene Eigenmacht im Besitz gestört, so kann er von dem Störer die Beseitigung der Störung verlangen."
§ 859 BGB · Selbsthilfe des Besitzers
„Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren. Wird dem Besitzer eines Grundstücks der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen, so darf er sofort nach der Entziehung sich des Besitzes durch Entsetzung des Täters wieder bemächtigen."
BGH-Urteil vom 5.6.2009 — V ZR 144/08
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat 2009 entschieden, dass unbefugt auf fremden Grundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge abgeschleppt werden dürfen und nur gegen Bezahlung der Abschleppkosten herausgegeben werden müssen.
Tiefgarage, Anhänger, LKW — wir haben die passende Lösung.
01
Tiefgaragen und Parkhäuser
Spezielle Abschleppfahrzeuge (AWU) sind auf engen Raum ausgelegt. Damit holen wir Fahrzeuge auch dort heraus, wo Standard-LKW nicht hinkommen.
02
Alle Fahrzeugklassen
Pkw, Motorrad, Anhänger, Bus, LKW — wir haben für jedes Fahrzeug die passende Bergungstechnik im Netz.
03
24/7 Disposition
Unsere Hotline nimmt Aufträge rund um die Uhr an. Auch nachts, am Wochenende, an Feiertagen.
Sechs Gründe, warum Auftraggeber DFAZ wählen.
Häufige Fragen
Falschparker blockiert Ihren Parkplatz?
Wir reagieren sofort. Online-Meldung in 60 Sekunden oder direkt anrufen.