Falschparker abschleppen lassen — schnell, sicher, kostenfrei.

Egal ob blockierter Stellplatz, versperrte Einfahrt oder zugeparkter Rettungsweg: Wir entfernen Falschparker von Privatgrund. Sie haben kein Kostenrisiko und keinen Verwaltungsaufwand.

So funktioniert es

Falschparker vom Privatparkplatz entfernen — in drei Schritten.

Ob Ihr Pkw-Stellplatz, Ihre Rettungswege oder die Anlieferzone blockiert ist: Wir unterstützen Sie bei der Entfernung fremder Fahrzeuge von Ihrem privaten oder geschäftlichen Grundstück. Privatpersonen, Geschäfte, Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften vertrauen seit Jahren auf die DFAZ.

Wir kooperieren mit der Polizei und melden abgeschleppte Fahrzeuge umgehend an die zuständige Dienststelle. Dabei beachten wir alle rechtlichen Vorgaben, die fürs Abschleppen auf Privatgrund gelten.

Sie rufen an oder melden online — wir bestätigen sofort.
Wir prüfen die Voraussetzungen und disponieren den nächsten Partner im Umkreis.
Das Fahrzeug wird entfernt — Sie bekommen alle Belege per E-Mail.
Frau zwischen falsch parkenden Fahrzeugen auf einem Privatparkplatz
Kostenfrei und ohne Risiko

Sie gehen nie in Vorkasse. Punkt.

Wenn Sie sonst von einem Privatparkplatz abschleppen lassen, müssen Sie in Vorkasse gehen und hoffen, dass der Falschparker die Rechnung später bezahlt. Haftung und Risiko bleiben bei Ihnen. Bei der DFAZ ist das anders.

Sie treten Ihre Ansprüche gegen den so genannten Besitzstörer direkt an die DFAZ ab. Damit haben Sie kein Risiko, und es kommen keine Kosten auf Sie zu. Wir entfernen das Fahrzeug kostenlos und rechnen anschließend direkt mit dem Falschparker ab. Auch bei einer Leerfahrt — also wenn der Fahrer noch wegfährt, bevor wir eintreffen — zahlen Sie nichts.

Unsere Preise orientieren sich an der Preisumfrage des VBA e.V. und sind transparent dokumentiert.

Abschleppfahrzeug mit aufgeladenem Pkw
Rechtsgrundlage

Das Recht steht klar auf Ihrer Seite.

Wichtig zu wissen: Für den öffentlichen Parkraum ist die Polizei zuständig, nicht aber für private Parkplätze und Grundstücke. Steht ein fremdes Fahrzeug auf Ihrem Privatparkplatz, kann die Polizei nicht abschleppen lassen. Für das Beseitigen der Besitzstörung sind Sie als Eigentümer selbst verantwortlich — und dürfen sich dabei professioneller Hilfe bedienen.

§ 862 BGB · Anspruch wegen Besitzstörung (Auszug)

„Wird der Besitzer durch verbotene Eigenmacht im Besitz gestört, so kann er von dem Störer die Beseitigung der Störung verlangen."

§ 859 BGB · Selbsthilfe des Besitzers

„Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren. Wird dem Besitzer eines Grundstücks der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen, so darf er sofort nach der Entziehung sich des Besitzes durch Entsetzung des Täters wieder bemächtigen."

BGH-Urteil vom 5.6.2009 — V ZR 144/08

Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat 2009 entschieden, dass unbefugt auf fremden Grundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge abgeschleppt werden dürfen und nur gegen Bezahlung der Abschleppkosten herausgegeben werden müssen.

Für jede Situation gerüstet

Tiefgarage, Anhänger, LKW — wir haben die passende Lösung.

01

Tiefgaragen und Parkhäuser

Spezielle Abschleppfahrzeuge (AWU) sind auf engen Raum ausgelegt. Damit holen wir Fahrzeuge auch dort heraus, wo Standard-LKW nicht hinkommen.

02

Alle Fahrzeugklassen

Pkw, Motorrad, Anhänger, Bus, LKW — wir haben für jedes Fahrzeug die passende Bergungstechnik im Netz.

03

24/7 Disposition

Unsere Hotline nimmt Aufträge rund um die Uhr an. Auch nachts, am Wochenende, an Feiertagen.

Ihre Vorteile

Sechs Gründe, warum Auftraggeber DFAZ wählen.

Keine Vorkasse — wir schleppen ab und rechnen direkt mit dem Falschparker ab.
Kein Verwaltungsaufwand — Sie haben mit Forderung und Mahnwesen nichts zu tun.
Sorgenfrei — Sie treten nicht persönlich mit dem Falschparker in Kontakt.
Schnelle Lösung — kurze Einsatzzeiten zwischen Auftrag und Abschleppung.
Sicherheit — wir prüfen die rechtlichen Voraussetzungen im Vorfeld.
Nachhaltiger Erfolg — Falschparker meiden Ihren Parkplatz nach einer Aktion zuverlässig.
FAQ

Häufige Fragen

Was kostet mich die Entfernung eines Falschparkers?

Als Auftraggeber zahlen Sie nichts. Wir rechnen direkt mit dem Falschparker ab — auch bei einer Leerfahrt, wenn das Fahrzeug vor unserem Eintreffen wegfährt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Sie müssen Besitzer oder berechtigter Nutzer der Fläche sein, und es muss ein sichtbares Hinweisschild vorhanden sein (z. B. „Privatgrund — widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt").

Darf ich den Falschparker selbst zuparken?

Nein. Das kann als Nötigung gewertet werden und Sie machen sich womöglich strafbar. Überlassen Sie das Entfernen den Profis.

Wie schnell sind Sie vor Ort?

In Nürnberg ist der nächste Partner in der Regel innerhalb von rund 30 Minuten vor Ort.

Habe ich das Recht, abschleppen zu lassen?

Ja — das Recht ist auf Ihrer Seite. Grundlage sind § 859 und § 862 BGB sowie das BGH-Urteil vom 5.6.2009 (Az. V ZR 144/08).

Falschparker blockiert Ihren Parkplatz?

Wir reagieren sofort. Online-Meldung in 60 Sekunden oder direkt anrufen.