Häufige Fragen — kurz, klar, juristisch fundiert beantwortet.
Alles, was Sie zu Falschparkern, Abschleppkosten, Unfall- und Pannenabwicklung wissen müssen. Wenn etwas fehlt, melden Sie sich.
Falschparker — für Grundstückseigentümer
Kann man einen Falschparker einfach abschleppen lassen?
- Sie müssen Besitzer des Grundstücks sein oder das Besitzrecht haben.
- Es müssen sichtbar Schilder angebracht sein, die darauf hinweisen, dass nicht geparkt oder die Einfahrt blockiert werden darf (Textbeispiel: „Privatgrundstück — widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt").
Wer bezahlt die Abschleppkosten bei einem Falschparker?
In der Regel muss der Auftraggeber in Vorkasse treten und die Kosten beim Abschleppunternehmen vorstrecken. Anschließend kann er seine Forderung gegen den Falschparker durchsetzen — das ist mit viel Zeit und Aufwand verbunden.
Für DFAZ-Kunden ist der Service kostenfrei. Wir rechnen direkt mit dem Besitzstörer ab.
Wie ist das richtige Vorgehen, um Falschparker abschleppen zu lassen?
Für DFAZ-Kunden ist es ganz einfach: Sie rufen uns an oder melden online — wir kümmern uns um alles. Über die 24-Stunden-Hotline 0911 490 172 17 erreichen Sie uns rund um die Uhr und werden professionell beraten.
Darf ich den Falschparker einfach zuparken?
Nein, auf keinen Fall. Auch wenn jemand widerrechtlich auf Ihrem Grundstück parkt, dürfen Sie ihn nicht am Wegfahren hindern. Sie setzen sich sonst dem Verdacht der Nötigung aus und können sich strafbar machen. Lassen Sie das die Profis erledigen.
Falschparker — für Betroffene
Ich wurde von der DFAZ abgeschleppt — wie komme ich an mein Fahrzeug?
Sie erreichen uns über unsere 24-Stunden-Hotline 0911 490 172 17. Wir teilen Ihnen mit, wo Ihr Fahrzeug steht und wie Sie es schnell wieder bekommen.
Dürfen Abschleppungen nicht nur von Polizei oder Behörden in Auftrag gegeben werden?
Die Polizei ist ausschließlich für den öffentlichen Raum zuständig, nicht für private Grundstücke. Eigentümern bleibt deshalb das Recht, sich im Rahmen der Selbsthilfe direkt an ein Abschleppunternehmen zu wenden.
Warum kassiert die DFAZ die Abschleppkosten und nicht der Grundstücksbesitzer?
Unsere Kunden treten ihre Ansprüche gegen Falschparker an die DFAZ ab. Dadurch können wir direkt mit Ihnen abrechnen — und der Kunde hat keinen Aufwand.
Wieso muss ich die Abschleppkosten sofort bezahlen?
Die DFAZ macht von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch (BGH-Urteil vom 5.6.2009, Az. V ZR 144/08). Erst nach Bezahlung der vollständigen Abschleppkosten wird das Fahrzeug herausgegeben oder der Versetzungsort mitgeteilt.
Welche Zahlungsarten stehen mir zur Verfügung?
- Bar
- EC
- Visa
- MasterCard
- Echtzeitüberweisung
Was kann ich tun, wenn ich der Meinung bin, zu Unrecht abgeschleppt worden zu sein?
Sie können sich weigern, die Abschleppkosten zu zahlen, und die Angelegenheit juristisch prüfen lassen. Achtung: Bei Verwahrung auf einem Firmengelände kommen täglich Standkosten hinzu.
Tipp: Zahlen Sie die Kosten unter Vorbehalt. So halten Sie die Standkosten gering, können das Ganze aber weiterhin rechtlich prüfen lassen.
Was passiert, wenn ich die Schilder nicht gesehen habe?
Jeder Fahrzeugführer muss sich vergewissern, dass er die geltenden Regeln des jeweiligen Parkraums einhält. Hinweisschilder sind in der Regel am Eingang und auf den Parkflächen angebracht.
Sind die DFAZ-Abschlepppreise rechtens?
Ja. Wir orientieren uns an der Preis- und Strukturumfrage des VBA e.V. (Verband der Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V.). Die Umfrage ist unter www.vba-ev.de öffentlich einsehbar.
Unfall
Was mache ich bei einem Unfall? (Checkliste)
- Unfallort absichern: Warnblinkanlage, Weste anziehen, Warndreieck 50–150 m vorher aufstellen.
- Erste Hilfe leisten, sofern erforderlich.
- Unfallzeugen bitten zu warten.
- Polizei oder Rettungsdienst (112) anrufen.
- DFAZ anrufen: 0911 490 172 17.
- Beweise sichern: Zeugen notieren, Unfallstelle aus Richtung der Fahrzeuge fotografieren, Bremsspuren und Beschädigungen dokumentieren, Kontaktdaten des Unfallgegners (Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung) notieren.
- Auf Hilfe warten.
Wann muss nach einem Unfall abgeschleppt werden?
Wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrfähig ist oder begründete Zweifel an der Verkehrssicherheit bestehen.
Habe ich Anspruch auf Erstattung der Abschleppkosten?
Erstattungsfähig sind die Kosten nur dann, wenn sie unfallbedingt sind und der Erforderlichkeit gemäß § 249 BGB entsprechen.
Wer zahlt die unfallbedingten Abschleppkosten?
Grundsätzlich erstattet sie der Schädiger. In den meisten Fällen übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten. Bei selbstverschuldeten Unfällen greift in der Regel die Teil- oder Vollkaskoversicherung, sofern abgeschlossen.
Muss ich mehrere Angebote für die Abschleppkosten einholen?
Nein. Bei Haftpflichtschäden muss der Geschädigte aufgrund der besonderen Situation keine Preisvergleiche durchführen (AG Stade, Az. 61 C 946/11). Die schnelle Räumung der Unfallstelle hat Vorrang.
Wie weit darf abgeschleppt werden?
Grundsätzlich werden Abschleppkosten zur nächstgelegenen Vertragswerkstatt erstattet. Weiter entfernte Transporte sind nicht automatisch erstattungsfähig.
Totalschaden: Das LG Stuttgart hat entschieden, dass bei Totalschaden nicht über lange Strecken auf Kosten der Haftpflichtversicherung zur „Heimatwerkstatt" geschleppt werden darf (Az. 8 O 434/11). Die Verwertung kann am Unfallort organisiert werden.
Reparaturschaden: Hier kann eine Alternativrechnung helfen — die gedachten Rücktransport- oder Abholkosten lassen sich gegenrechnen, sodass der Transport zur Heimatwerkstatt teilweise oder ganz abgedeckt ist.
Wann nutze ich Schutzbrief oder Automobilclub bei einem Unfall?
Wenn der Unfallgegner gleichzeitig der Unfallverursacher ist, sind Sie nicht verpflichtet, Schutzbrief- oder Clubleistungen zu nutzen. Viele Schutzbriefe enthalten ohnehin eine Klausel, die die Leistung ausschließt, wenn ein Ersatzanspruch gegen Dritte besteht.
Panne
Was mache ich bei einer Panne?
Rufen Sie unsere 24-Stunden-Hotline an: 0911 490 172 17. Wir helfen Ihnen schnell und zuverlässig. Wenn wir das Problem vor Ort nicht beheben können, schleppen wir Sie zur nächsten Vertragswerkstatt oder einer Werkstatt Ihrer Wahl.
Wie gebe ich richtig Starthilfe?
- Verbindung der beiden Pluspole mit dem roten Kabel herstellen.
- Mit dem schwarzen Kabel den Minuspol des Spenderfahrzeugs mit einem „Massepunkt" am Motorblock des Pannenfahrzeugs verbinden. Nicht an den Minuspol der leeren Batterie, sonst Funkengefahr.
- Motor des Hilfsfahrzeugs anlassen, dann Startversuch im Pannenfahrzeug.
- Kein Erfolg? Polzangen auf festen Sitz prüfen.
- Bei laufendem Motor einen starken Verbraucher (Gebläse, Heckscheibenheizung) einschalten, um Spannungsspitzen zu vermeiden.
- Zuerst schwarzes Minuskabel, dann rotes Pluskabel abnehmen.
- Verbraucher wieder ausschalten.
- Batterie zeitnah von einem Fachbetrieb prüfen lassen — kurze Stadtfahrten reichen nicht zum Nachladen.
Wie wechselt man einen Reifen?
- Handbremse anziehen, ersten Gang einlegen (oder bei Automatik „P").
- Bedienungsanleitung lesen: Position Wagenheber, Aufnahmepunkte, „Notrad"-Hinweise.
- Werkzeug und Ersatzrad bereitlegen.
- Radkappe entfernen, Radmuttern eine halbe Umdrehung lösen.
- Wagenheber ansetzen, Fahrzeug anheben.
- Radmuttern abschrauben, defektes Rad abnehmen und sicherheitshalber unter das Fahrzeug legen.
- Reserverad aufsetzen, Muttern handfest anschrauben.
- Fahrzeug ablassen, Radmuttern über Kreuz festziehen.
- Werkzeug verstauen, Warndreieck einsammeln.
- An nächster Tankstelle Luftdruck prüfen, Radmuttern zeitnah in einer Werkstatt mit korrektem Drehmoment nachziehen lassen.
- Beim Wechsel zwischen Stahl- und Alufelgen werden ggf. andere Radschrauben benötigt — diese im Bordwerkzeug aufbewahren.
Frage nicht beantwortet?
Rufen Sie uns an — wir sind 24 Stunden, 7 Tage die Woche im Einsatz.